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Jörg Bogumil/Sabine Kuhlmann
All dies spricht nicht dafür, dass diese neuen und sehr frühzeitig ansetzenden Verfah-
ren der Bürgerbeteiligung zu einer erhöhten Legitimation von Verwaltungshandeln führen
werden, allerdings ist es zur Zeit noch zu früh, dies halbwegs gesichert sagen zu können.
Zudem ist hier zu unterscheiden zwischen den unmittelbar an den Prozessen Beteiligten
und den Bürgern insgesamt. Für letztere könnte sich die Akzeptanz alleine durch das um-
fassende Beteiligungsangebot (Legitimation durch Verfahren) erhöhen, so dass das beab-
sichtigte politische Ziel durchaus erreichbar ist.
Mit der Einführung von Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen, Datenporta-
len und umfassenden Einsichtnahmerechten in Verwaltungsakte wurde in den letzten Jah-
ren vielerorts den Forderungen nach stärkerer Transparenz staatlichen Handelns Rech-
nung getragen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob mittels dieser Instrumente
und Verfahren tatsächlich mehr Transparenz über politisch-administrative Entschei-
dungsprozesse gegenüber den Bürgern hergestellt werden kann und, wenn ja, ob dies
dann zur Inputlegitimierung beiträgt.
Wewer
untersucht diese Frage am Beispiel des
Hamburger Transparenzgesetzes aus dem Jahr 2012. Das Beispiel ist besonders interes-
sant, weil es anderen Bundesländern ggf. als Vorbild dient. Auch wenn man berücksich-
tigt, dass
Wewer
als ehemaliger Staatssekretär des Bundesinnenministeriums und in der
Bremer Landesregierung naturgemäß einer allzu starken Transparenz von Verwaltungs-
handeln skeptisch gegenüber stehen muss, so macht er doch auf einige berechtigte Prob-
lemlagen aufmerksam. Zum einen wird die Wirkungsweise von Transparenzinstrumenten
überschätzt, da diese vor allem Instrumente formaler Legitimation sind und sich primär
auf das Verfahren beziehen und kaum auf die materiellen Ergebnisse. Zum anderen ist
vielfach unklar, in welcher Detailtiefe überhaupt Transparenz notwendig ist. So spricht
wenig dafür, dass durch Bereitstellung von Rohdaten aus umfassenden Datenbanken poli-
tische Entscheidungen und Entscheidungsprozesse wirklich transparenter werden, da die-
se ohne Kontext kaum sinnvoll interpretierbar sind. Mehr Informationen sind bei weitem
nicht immer bessere Informationen. Und zum dritten würde eine völlige Transparenz von
Verwaltungsakten zwangsläufig zu ungewollten Nebenwirkungen führen, da dann die
„wirklich wichtigen Dinge“ nicht mehr in Akten festgehalten würden. Jedenfalls lässt sich
die Logik und auch die Qualität von politischen Entscheidungsprozessen durch solche
Transparenzportale, so die These, kaum verbessern.
3.2 Wandel der Outputlegitimierung
Auch die klassischen Wege der Outputlegitimierung, die sich vor allem auf regelkonfor-
me Entscheidungsproduktion, legale Korrektheit und die Verfahrensförmigkeit des Ver-
waltungshandelns (legal accountability) sowie die Kontrolle der Verwaltung durch Rech-
nungshöfe und Parlamente beziehen, sind durch neue Mechanismen ergänzt worden. Zu
nennen sind hier vor allem die zunehmende Einbeziehung externer Expertengremien, wis-
senschaftlicher Gutachter und Kommissionen bei der Formulierung, Umsetzung und Eva-
luation von Politik, speziell auch von Verwaltungspolitik/Verwaltungsreform. Hier sind
zudem neue Institutionen und Verfahren angesprochen, die sich auf die Wissensgenerie-
rung im legislativen Prozess mit dem Ziel „Besserer Rechtsetzung“ (Better Regulation)
und die Herstellung von Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen oder zu erwartenden
Wirkungen politischer Maßnahmen beziehen (z.B. Gesetzesfolgenabschätzung, Normen-
kontrollrat).