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Legitimation von Verwaltungshandeln ‒ Veränderungen und Konstanten

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Die öffentliche Verwaltung ist sowohl vom Agieren dieser neuen Gremien und Ak-

teure als auch von dem gewandelten Handlungsprofil der „klassischen“ Kontrollinstituti-

onen, beispielsweise der Rechnungshöfe, berührt. Zugleich sind die angesprochenen neu-

en Formen der Outputlegitimierung eng an inputorientierte Mechanismen der Legitimati-

onsbeschaffung gekoppelt, da z.B. in Gremien, Anhörungen und Gutachterverfahren auch

weiteren Akteuren und Stakeholdern außerhalb des exekutiven „Bannkreises“ Mitwir-

kungs- und Mitsprachemöglichkeiten bei der Politikgestaltung eingeräumt werden.

Schließlich ist noch auf die Effekte von Verwaltungsreformen selbst hinzuweisen, die

bisweilen auch Legitimationsprobleme verstärken können, etwa durch die Schaffung dif-

fuser Verantwortlichkeitsstrukturen und die Einschränkung politischer Kontrollmöglich-

keiten. Beispiele hierfür sind u.a. exzessive Agenturbildungen im Zuge von NPM, Ver-

selbstständigung und Disaggregierung von Verwaltungseinheiten, aber auch unklare Auf-

gabenzuweisungen in Folge von Dezentralisierung, z.B. in Form der sog. „unechten Kom-

munalisierung“ von Staatsaufgaben, bei Mischverantwortung (co-gestion), Mischfinanzie-

rung, Verwaltungsverflechtung oder verschiedenen Formen von (öffentlich-privater) Ko-

Produktion.

Ähnlich kritisch kann die Legitimitätsbilanz im Hinblick auf die transparenz- und

wissensgenerierenden Verfahren dann ausfallen, wenn diese zu perversen Effekten führen

und überzogene Transaktionskosten mit sich bringen, wie die Debatte um die sog. Audit-

Society, „inspection overload“, „Evaluitis“ etc. zeigt. Wenn zu viele und zu detaillierte

Informationen gesammelt werden, kann eine naheliegende Konsequenz sein, dass das be-

treffende „Forum“ durch den besagten Akteur mit Informationen überfrachtet, überfordert

und damit letztlich gar nicht informiert wird, was auch als gezielte Strategie eingesetzt

werden kann und dann die erwartete Legitimitätswirkung umkehren dürfte.

Aus diesem breiten Spektrum von Neuerungen im Bereich der Outputlegitimierung –

sei es mit positiver, sei es mit negativer Wirkung – wird im vorliegenden Themenheft vor

allem der Bereich der Legitimierung durch Experten- und Beratungsgremien (Nationaler

Normenkontrollrat (NKR)

3

:

Färber/Zeitz

; Beiräte in der Bundesverwaltung:

Fleischer

)

genauer betrachtet. Für einige Anmerkungen zur Funktion von Enquetekommissionen und

Rechnungshöfen wird auf Vorträge der Jahrestagung der Deutschen Sektion für Verwal-

tungswissenschaften im Jahr 2014 in Hannover (

Richard Höptner, Volker Westphal

) so-

wie eigene Recherchen zurückgegriffen.

Nach

Färber/Zeitz

dienen Gesetzesfolgenabschätzungen unzweifelhaft der Legitima-

tion staatlichen Verwaltungshandelns, indem sie dafür sorgen, dass Maßnahmen und Pro-

gramme der Regierung, die sich in Gesetzen und anderen Rechtsetzungsakten nieder-

schlagen, auch nach außen besser begründet werden müssen. Über eine sorgfältige Fol-

genabschätzung können sie auch zielführender werden. Je nach Konzeption wird dadurch

ein höherer Grad an Nutzenstiftung bzw. eine geringere Belastung mit Erfüllungsaufwand

erreicht. Der NKR verfolgt das Ziel, Transparenz über die Kostenfolgen von Regelungen

herzustellen und dadurch die Entscheidungsgrundlagen für Regierung und Parlament zu

verbessern.

Färber/Zeitz

entdecken nun bei der Umsetzung der Gesetzesfolgenabschät-

zung der deutschen Bundesregierung durch den NKR einige Lücken. Sie monieren, dass

die Messung des Nutzens sowie die Betrachtung von Vollzugsunterschieden zwischen

den Ländern, die sich aus den dezentralen Vollzugskompetenzen im deutschen föderalen

System ergeben, zu wenig betrachtet werden.

Die Vorschläge von

Färber/Zeitz

laufen in der Konsequenz darauf hinaus, noch diffe-

renziertere, methodisch elaborierte, damit allerdings auch schwerer handhabbare Instru-