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Jörg Bogumil/Sabine Kuhlmann

zung für legitime Entscheidungen, wenngleich dieser Bewertung je nach Kontextbedin-

gungen unterschiedliche Wertesysteme zugrundliegen können (

Mayntz

2011, S. 140).

Anknüpfend an die Easton’sche Systemtheorie (

Easton

1965)

1

hat sich in der Politik- und

Verwaltungswissenschaft die analytische Differenzierung von Input- und Output-

Legitimierung als eines der einflussreichsten Konzepte erwiesen. In Anlehnung an die be-

rühmte Trias „government of the people, by the people and for the people“ von

Abraham

Lincoln

fasst

Scharpf

(1998, S. 85) als inputorientierte Legitimierung („government by

the people“) jene Mechanismen auf, die dazu führen, dass Entscheidungen von den Präfe-

renzen der Mitglieder einer politischen Gemeinschaft abgeleitet werden können, also An-

erkennungs- und Folgebereitschaft durch Partizipations- und Kontrollmöglichkeiten der

Bevölkerung. Diese Sichtweise steht auch dem angelsächsischem Gedanken eines Sys-

tems der institutionellen checks and balances nahe (

Blatter

2007, S. 273f.). Outputlegiti-

mierung („government for the people“) ergibt sich dagegen aus der Leistungsfähigkeit des

politisch-administrativen Systems, die u.a. durch Kontrollmechanismen, aber auch unab-

hängige Expertisen, Wissensnutzung und Verhandlungssysteme, gesteigert werden kann

(

Scharpf

1998, S. 85ff.).

Verbindet man diese eher „klassische“ politikwissenschaftliche Sichtweise von Input-

und Outputlegitimierung mit neueren verwaltungswissenschaftlichen und verwaltungspo-

litischen Debatten um Transparenz, Performanz und Verantwortlichkeit (accountability),

so ergibt sich folgendes Bild:

(1) Legitimität und Verantwortlichkeit: Legitimitätseffekte können sich daraus ergeben –

so auch eine normative Erwartung von Reformprotagonisten –, dass politisch-admi-

nistrative Akteure gegenüber spezifischen Adressatengruppen oder einem „Forum“

(vgl.

Bovens

2007, S. 452ff.) in verstärkter oder veränderter Form verantwortlich, re-

chenschafts- oder berichtspflichtig sind. „Verantwortlichkeit“ kann dabei als eine so-

ziale Beziehung aufgefasst werden, in welcher ein Akteur sein Handeln gegenüber ei-

nem „Forum“ erklären, rechtfertigen und mit entsprechenden Konsequenzen rechnen

muss, während das „Forum“ Fragen stellen und Bewertungen vornehmen kann

(

Bovens

2007, S. 542). Veränderungen in den Verantwortlichkeitsstrukturen können

demnach sowohl die Input- als auch die Outputlegitimierung betreffen. So bezieht

sich der Versuch, die politische Verantwortlichkeit (political accountability) etwa

durch direktdemokratische Verfahren oder den Ausbau kooperativer Demokratie zu

stärken, vor allem auf inputorientierte Legitimierungsquellen. Dagegen wirken sich

Veränderungen in der administrativen Verantwortlichkeit (administrative accountabi-

lity) eher im Bereich der Outputlegitimierung aus

2

. Hier sind unter anderem die ver-

stärkte Nutzung von kennzahlenbasierten Controlling-, Evaluations- und Monitoring-

verfahren, Auditing und neue Funktionsprofile von Rechnungshöfen und Prüfanstal-

ten angesprochen. Schließlich kann es durch die verstärkte Einbindung von externen

Gremien, Beratungsinstanzen und Expertenkommissionen, aber auch durch Verwal-

tungsreformen (z.B. Agenturbildung, joined up-government; shared servies etc.) dazu

kommen, dass Verantwortlichkeit nicht mehr klar zugeschrieben werden kann und

das besagte „problem of many hands“ (

Bovens

2007, S. 457) entsteht, was Legitimi-

tätseinbußen zur Folge haben kann.

(2) Legitimität und Transparenz: Es dürfte bereits deutlich geworden sein, dass (politi-

sche und administrative) Verantwortlichkeit eng an Fragen der Transparenz geknüpft

ist (

Hood

2006). Fasst man Transparenz (

Grimmelikhuijsen/Meijer

2013, S. 139) als