248
Jörg Bogumil/Sabine Kuhlmann
lichkeitswirkung, die dazu beiträgt, dass die „Angst“ vor der Rechnungshofkontrolle stark
präventiv wirkt. Zwar gibt es keine Rechtsverpflichtung, Beanstandungen auszuräumen,
aber durch die öffentliche Wahrnehmung ihrer Ergebnisberichte wirkt ihre Tätigkeit über
den formalen Rechtsrahmen hinaus. Das Vorhandensein der Rechnungshöfe stärkt so ei-
nerseits den Glauben und das Vertrauen in den demokratischen Prozess. Andererseits füh-
ren ihre Ergebnisse häufig dazu, dass die Legitimation der politischen oder administrati-
ven Entscheidungsträger beeinträchtigt wird.
4 Fazit
Zieht man ein Resümee, so ergibt sich ein partieller Wandel hinsichtlich der Legitimati-
onsquellen von Verwaltungshandeln. Sowohl im Inputbereich (Transparenzgesetze, vor-
gezogene Bürgerbeteiligung) als auch im Outputbereich (z.B. Normenkontrollrat) gibt es
neue bzw. einen stärkeren Einsatz schon bekannter Instrumente (Expertenkommissionen).
Die These eines Bedeutungszuwachses nicht-majoritärer Institutionen gilt auch für das
Verwaltungshandeln; allerdings findet hier parallel auch ein verstärkter Einsatz der Legi-
timationsquellen „Partizipation“ und „öffentlicher Diskurs“ statt. Ob dieser Wandel der
Instrumente und der potenziellen Quellen von Legitimation allerdings tatsächlich die Le-
gitimität des Verwaltungshandelns verändert, also zu einer Legitimitätssteigerung führt,
ist zur Zeit noch nicht abzusehen und bedarf weiterer empirischer Untersuchung.
Die Instrumente zur Erhöhung der Inputqualität, also die frühzeitige Bürgerbeteili-
gung bei den Stromtrassen oder die neuen Transparenzgesetze, erhöhen zwar den Verwal-
tungsaufwand beträchtlich, erweitern aber faktisch nicht die Mitbestimmungsmöglichkei-
ten der Bürger. Durch das Auseinanderfallen von Beteiligungserwartungen und Beteili-
gungsmöglichkeiten drohen bei den engagierten Bürgern sogar eher Frustrationen. Aller-
dings könnte der symbolische Wert dieser Instrumente bei den weniger Engagierten und
Informierten für positive Wirkungen sorgen, schließlich bemüht sich die Verwaltung nun
frühzeitig um die Bürger und stellt auch noch zahlreiche Daten ins Netz.
Auch im Bereich der Outputlegitimation bestehen Unsicherheiten über die Wirkungen
von Gesetzesfolgenabschätzungen und Expertenkommissionen. Insbesondere letztere
können für die Politik handlungsentlastend und legitimationssteigernd wirken, wenn es
über fachliche Expertise gelingt, die gängigen Machtrituale zwischen den Parteien zu
durchbrechen. Die Erfahrungen mit den Expertenkommissionen auf der Bundesebene und
in den Ländern liefern hier unterschiedliches Anschauungsmaterial. Legitimation durch
Expertenwissen ist nur so lange hilfreich, wie dies nicht direkt oder indirekt die Legitima-
tion anderen beteiligter Akteure infrage stellt und wenn prinzipiell eine Lösung politisch
gewollt wird. Unter diesen Bedingungen kann Expertenwissen legitimationssteigernd
wirken.
Anmerkungen
1 Easton unterscheidet dabei noch zwischen diffuser/genereller Unterstützung, die sich aus dem Vertrauen
in die längerfristige Leistungsfähigkeit des politischen Systems speist, und spezifischer Unterstützung, die
aus kurzfristig erbrachten Leistungen resultiert (Blatter 2007, S. 273).
2 Bovens unterscheidet zusätzlich noch „legal“, „professional“ und „social accountability“ (Bovens 2007, S.
456f.).