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Jörg Bogumil/Sabine Kuhlmann

lichkeitswirkung, die dazu beiträgt, dass die „Angst“ vor der Rechnungshofkontrolle stark

präventiv wirkt. Zwar gibt es keine Rechtsverpflichtung, Beanstandungen auszuräumen,

aber durch die öffentliche Wahrnehmung ihrer Ergebnisberichte wirkt ihre Tätigkeit über

den formalen Rechtsrahmen hinaus. Das Vorhandensein der Rechnungshöfe stärkt so ei-

nerseits den Glauben und das Vertrauen in den demokratischen Prozess. Andererseits füh-

ren ihre Ergebnisse häufig dazu, dass die Legitimation der politischen oder administrati-

ven Entscheidungsträger beeinträchtigt wird.

4 Fazit

Zieht man ein Resümee, so ergibt sich ein partieller Wandel hinsichtlich der Legitimati-

onsquellen von Verwaltungshandeln. Sowohl im Inputbereich (Transparenzgesetze, vor-

gezogene Bürgerbeteiligung) als auch im Outputbereich (z.B. Normenkontrollrat) gibt es

neue bzw. einen stärkeren Einsatz schon bekannter Instrumente (Expertenkommissionen).

Die These eines Bedeutungszuwachses nicht-majoritärer Institutionen gilt auch für das

Verwaltungshandeln; allerdings findet hier parallel auch ein verstärkter Einsatz der Legi-

timationsquellen „Partizipation“ und „öffentlicher Diskurs“ statt. Ob dieser Wandel der

Instrumente und der potenziellen Quellen von Legitimation allerdings tatsächlich die Le-

gitimität des Verwaltungshandelns verändert, also zu einer Legitimitätssteigerung führt,

ist zur Zeit noch nicht abzusehen und bedarf weiterer empirischer Untersuchung.

Die Instrumente zur Erhöhung der Inputqualität, also die frühzeitige Bürgerbeteili-

gung bei den Stromtrassen oder die neuen Transparenzgesetze, erhöhen zwar den Verwal-

tungsaufwand beträchtlich, erweitern aber faktisch nicht die Mitbestimmungsmöglichkei-

ten der Bürger. Durch das Auseinanderfallen von Beteiligungserwartungen und Beteili-

gungsmöglichkeiten drohen bei den engagierten Bürgern sogar eher Frustrationen. Aller-

dings könnte der symbolische Wert dieser Instrumente bei den weniger Engagierten und

Informierten für positive Wirkungen sorgen, schließlich bemüht sich die Verwaltung nun

frühzeitig um die Bürger und stellt auch noch zahlreiche Daten ins Netz.

Auch im Bereich der Outputlegitimation bestehen Unsicherheiten über die Wirkungen

von Gesetzesfolgenabschätzungen und Expertenkommissionen. Insbesondere letztere

können für die Politik handlungsentlastend und legitimationssteigernd wirken, wenn es

über fachliche Expertise gelingt, die gängigen Machtrituale zwischen den Parteien zu

durchbrechen. Die Erfahrungen mit den Expertenkommissionen auf der Bundesebene und

in den Ländern liefern hier unterschiedliches Anschauungsmaterial. Legitimation durch

Expertenwissen ist nur so lange hilfreich, wie dies nicht direkt oder indirekt die Legitima-

tion anderen beteiligter Akteure infrage stellt und wenn prinzipiell eine Lösung politisch

gewollt wird. Unter diesen Bedingungen kann Expertenwissen legitimationssteigernd

wirken.

Anmerkungen

1 Easton unterscheidet dabei noch zwischen diffuser/genereller Unterstützung, die sich aus dem Vertrauen

in die längerfristige Leistungsfähigkeit des politischen Systems speist, und spezifischer Unterstützung, die

aus kurzfristig erbrachten Leistungen resultiert (Blatter 2007, S. 273).

2 Bovens unterscheidet zusätzlich noch „legal“, „professional“ und „social accountability“ (Bovens 2007, S.

456f.).