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Legitimation von Verwaltungshandeln ‒ Veränderungen und Konstanten

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Beratungsgremien ergibt sich insgesamt ein gemischtes Bild, denn sie werden nicht nur

zur kontinuierlichen Sicherstellung der Repräsentation gesellschaftlicher Interessen und der

gemeinwohlorientierten Einbindung wissenschaftlicher Expertise genutzt, sondern sind

auch Ausdruck parteipolitischer Erwägungen.

Neben diesen Beiräten auf der Bundesebene ist auf Landesebene in den letzten Jahren

im Zuge von Verwaltungsstrukturreformen die Rolle von Sachverständigen- und En-

quetekommissionen thematisiert worden (z.B. in Thüringen und Brandenburg). Diese

zeichnen sich durch die Hinzuziehung von wissenschaftlicher Expertise bei der Begrün-

dung und Ausgestaltung von politisch umstrittenen Gebiets- und Funktionalreformen aus.

Hier vermischen sich die Logik wissenschaftlicher Expertise mit den realen, z.T. einge-

schränkten, Handlungsmöglichkeiten der jeweiligen Landesparlamente und der Logik po-

litischen Handelns. Am Beispiel der Enquetekommission „Kommunal- und Landesver-

waltung – bürgernah, effektiv und zukunftsfest – Brandenburg 2020“ in Brandenburg ist

beobachtbar, wie es gelingen kann, dass sich parteipolitische Blockaden durch die Hinzu-

ziehung wissenschaftlicher Expertise auflockern lassen (vgl. hierzu

Westphal

2014).

Hintergrund war die Notwendigkeit, die in Brandenburg bestehenden 14 Landkreise

und vier kreisfreien Städte mit 50.000 bis 200.000 Einwohnern aufgrund des starken de-

mographischen Wandel und der veränderten Finanzensituation zu reduzieren. Die kom-

munalen Spitzenverbände verbanden dies mit der Diskussion von Aufgabenverlagerungen

auf die kommunale Ebene. Da diese Notwendigkeit politisch zwar einerseits von vielen

prinzipiell eingesehen wird, aber dennoch politisch hochbrisant ist, war es nicht möglich,

eine rationale Diskussion über die konkreten Modalitäten zu starten. Faktisch gelang es

erst durch die Vergabe eines externen wissenschaftlichen Gutachtens durch die Enquete-

kommission zur Frage, welche Aufgaben unter welchen Gebietsbedingungen kommunali-

sierbar sind, die Diskussion im Rahmen der Enquete zu eröffnen (vgl.

Bogumil/Ebinger

2012). Wichtig war dabei, dass das wissenschaftliche Gutachten unterschiedliche Modell-

varianten präsentierte (zwischen 5 und 12 Landkreise), so dass Politik und Verwaltung

noch Handlungs- und Gestaltungsspielräume bleiben. Legitimation durch Expertenwissen

ist nur so lange hilfreich, wie dies nicht direkt oder indirekt die Legitimation der anderen

beteiligten Akteure infrage stellt. Im Ergebnis beschloss die Enquetekommission weitge-

hend parteiübergreifend einen Korridor von 7-10 Landkreisen. Voraussetzung für den Er-

folg der wissenschaftlichen Expertise ist jedoch, dass prinzipiell eine Lösung politisch

gewollt war und nachgefragt wurde. „Politisch“ ungefragtes Expertenwissen schafft da-

gegen weder Legitimation für den Experten noch zusätzliche Legitimation für ein politi-

sches Gremium.

Im Bereich der informationsbasierten Outputlegitimierung ist schließlich auch den

Rechnungshöfen, die in Deutschland eine lange Tradition haben

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, besondere Aufmerk-

samkeit zuzuwenden. Nach dem GG führen die 17 Rechnungshöfe im Bund und den 16

Ländern Verwaltungskontrolle in Form staatlicher Finanzkontrolle durch (vgl.

von Wedel

1998, S. 700,

Bogumil/Jann

2009, S. 142). Die Rechnungshöfe prüfen generell die Haus-

halts- und Wirtschaftsführung des Staates hinsichtlich seiner Ordnungsmäßigkeit (Rechts-

mäßigkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit) und seiner Wirtschaftlichkeit (Verhältnis von Kos-

ten und Zweck).

Rechnungshöfe können durch ihre Tätigkeit, so

Höptner

(vgl.

Höptner

2014) zur Le-

gitimationsstärkung beitragen, wenn es ihnen gelingt, Transparenz herzustellen und Ver-

waltungen in die Pflicht zu nehmen, sich an den vorgegeben Rechtsrahmen zu halten. Die

Wirkung der Rechnungshöfe beruht dabei auf der Güte ihrer Argumente und ihrer Öffent-