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den Spielbankgesellschaften ergab, dass das Eigenkapital der

Spielbankengesellschaft zu hoch ist. Das Land sollte deshalb dem Unternehmen

mindestens 5 Mio. Euro entnehmen und dem Landeshaushalt zuführen (Beitrag 13).

Zu beziehen beim Landesrechnungshof Baden-Württemberg, Postfach 11 11 52,

76061 Karlsruhe,

www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.de

b. Bremen

Der Rechnungshof der Hansestadt Bremen brachte die Gemeinsame Beratende

Äußerung zu den

„Finanzzuweisungen des Landes an die Gemeinden Bremen

und Bremerhaven für die Wahrnehmung von Landesaufgaben“ heraus.

Das Land Bremen hat Landesaufgaben auf seine beiden Gemeinden, die Städte

Bremen und Bremerhaven, übertragen. So nimmt Bremerhaven auf seinem Gebiet

dem Land obliegende Aufgaben der Polizei sowie des Vermessungs- und

Katasterwesens wahr, beiden Gemeinden ist außerdem die Anstellung des

unterrichtenden Personals als Element der inneren Schulverwaltung zugewiesen.

Rechnungshof und Gemeindeprüfung haben eine Reihe von Schwachstellen der

gegenwärtigen Praxis der Mittelzuweisung für übertragene Landesaufgaben

festgestellt. Es wird daher empfohlen, die für die Ausgabenerstattung maßgebliche

Vorschrift des Finanzzuweisungsgesetzes zu novellieren und dabei insbesondere die

Grundlagen der Ausgabenerstattungen (Budgetierung oder Spitzabrechnung)

festzulegen, genauere Regelungen für die Bemessung der Zuweisungshöhe zu

treffen, bisher nicht erfasste Aufgabenübertragungen in das Gesetz einzubeziehen

und auch die Verrechnung von Einnahmen zu regeln.

Zu beziehen beim Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen, Birkenstr. 20/21,

28195 Bremen,

www.rechnungshof.bremen.de

.

c. Hamburg

Beratende Äußerung: „Schuldenmonitor 2017“

Mit dem „

Monitoring Schuldenbremse 2017

“ hat der Rechnungshof erneut

untersucht, ob der Haushalt der Stadt weiterhin auf einem sicheren Weg zur

Einhaltung der Schuldenbremse ist. Das Urteil fällt zwiespältig aus: Einerseits wird der

Pfad zur Schuldenbremse im Kernhaushalt sicher eingehalten. Nicht zuletzt aufgrund

hoher Steuereinnahmen und niedriger Zinsen gibt es in der Abrechnung für 2016 statt

der geplanten Neuverschuldung Finanzierungsüberschüsse von rund 600 Mio. Euro.

Andererseits wachsen die finanziellen Zukunftslasten außerhalb des Kernhaushalts.

Die oben genannten Überschüsse im Kernhaushalt 2016 relativieren sich schon bei

einer Einbeziehung der Sondervermögen (u.a. für den Schulbau). Für 2016 bleiben

von fast 600 Mio. Euro Überschuss nach dem Gegenrechnen der Neuverschuldung

der Sondervermögen nur noch 139 Mio. Euro übrig. Die gute Lage des Kernhaushalts