den Spielbankgesellschaften ergab, dass das Eigenkapital der
Spielbankengesellschaft zu hoch ist. Das Land sollte deshalb dem Unternehmen
mindestens 5 Mio. Euro entnehmen und dem Landeshaushalt zuführen (Beitrag 13).
Zu beziehen beim Landesrechnungshof Baden-Württemberg, Postfach 11 11 52,
76061 Karlsruhe,
www.rechnungshof.baden-wuerttemberg.deb. Bremen
Der Rechnungshof der Hansestadt Bremen brachte die Gemeinsame Beratende
Äußerung zu den
„Finanzzuweisungen des Landes an die Gemeinden Bremen
und Bremerhaven für die Wahrnehmung von Landesaufgaben“ heraus.
Das Land Bremen hat Landesaufgaben auf seine beiden Gemeinden, die Städte
Bremen und Bremerhaven, übertragen. So nimmt Bremerhaven auf seinem Gebiet
dem Land obliegende Aufgaben der Polizei sowie des Vermessungs- und
Katasterwesens wahr, beiden Gemeinden ist außerdem die Anstellung des
unterrichtenden Personals als Element der inneren Schulverwaltung zugewiesen.
Rechnungshof und Gemeindeprüfung haben eine Reihe von Schwachstellen der
gegenwärtigen Praxis der Mittelzuweisung für übertragene Landesaufgaben
festgestellt. Es wird daher empfohlen, die für die Ausgabenerstattung maßgebliche
Vorschrift des Finanzzuweisungsgesetzes zu novellieren und dabei insbesondere die
Grundlagen der Ausgabenerstattungen (Budgetierung oder Spitzabrechnung)
festzulegen, genauere Regelungen für die Bemessung der Zuweisungshöhe zu
treffen, bisher nicht erfasste Aufgabenübertragungen in das Gesetz einzubeziehen
und auch die Verrechnung von Einnahmen zu regeln.
Zu beziehen beim Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen, Birkenstr. 20/21,
28195 Bremen,
www.rechnungshof.bremen.de.
c. Hamburg
Beratende Äußerung: „Schuldenmonitor 2017“
Mit dem „
Monitoring Schuldenbremse 2017
“ hat der Rechnungshof erneut
untersucht, ob der Haushalt der Stadt weiterhin auf einem sicheren Weg zur
Einhaltung der Schuldenbremse ist. Das Urteil fällt zwiespältig aus: Einerseits wird der
Pfad zur Schuldenbremse im Kernhaushalt sicher eingehalten. Nicht zuletzt aufgrund
hoher Steuereinnahmen und niedriger Zinsen gibt es in der Abrechnung für 2016 statt
der geplanten Neuverschuldung Finanzierungsüberschüsse von rund 600 Mio. Euro.
Andererseits wachsen die finanziellen Zukunftslasten außerhalb des Kernhaushalts.
Die oben genannten Überschüsse im Kernhaushalt 2016 relativieren sich schon bei
einer Einbeziehung der Sondervermögen (u.a. für den Schulbau). Für 2016 bleiben
von fast 600 Mio. Euro Überschuss nach dem Gegenrechnen der Neuverschuldung
der Sondervermögen nur noch 139 Mio. Euro übrig. Die gute Lage des Kernhaushalts




