Landeshaushalts spricht der Rechnungshof auch Empfehlungen für den weiteren
Sanierungskurs des Landes aus (Kapitel IV). Im Rechnungsjahr 2015 wurde an die
positive Einnahmeentwicklung angeknüpft. So ist das Finanzergebnis mit
steuerabhängigen Einnahmen von 3,146 Mrd. € um 181,4Mio.€ angestiegen. Damit
war es das Jahr mit dem bisherigen Höchststand an steuerabhängigen Einnahmen im
Landeshaushalt. Hinzu kam das Wirksamwerden von Sparmaßnahmen.
In Kapitel V sind die besonderen Prüfungsergebnisse zusammengefasst. Hier
untersuchte der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfung die Betätigung des Landes
bei einem öffentlichen Spielbankunternehmen und einem privatrechtlichen
Unternehmen Desweiteren wurde die Organisation der Schulsozialarbeit sowie die
IuK-Organisation in der Landesverwaltung geprüft. Der Bericht schließt mit einer
Übersicht über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen des
Saarlandes.
Zu beziehen beim Rechnungshof des Saarlandes, Bismarckstr. 39-41, 66121
Saarbrücken,
www.rechnungshof.saarland.deg. Sachsen
Der
Jahresbericht 2017
des Landesrechnungshofes Sachsen wurden veröffentlicht.
Die Herausgabe des Jahresberichts des Sächsischen Rechnungshofs erfolgt in zwei
Bänden. Band I umfasst Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung
sowie Staatsverwaltung. In Band II sind die Ergebnisse der überörtlichen
Kommunalprüfung zusammengefasst.
Band I
: In Kapitel I werden Haushaltsplan und Haushaltsrechnung für 2015
wiedergegeben. In Kapitel 2 „Haushaltswirtschaft“ bemängelt der LRH die
zunehmende Abhängigkeit des sächsischen Haushaltes von der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung muss bei der Prognose künftiger Einnahmen
beachtet werden. Die bereinigten Ausgaben folgen seit 2015 nicht mehr den
bereinigten Einnahmen. Das ist Ausdruck eines strukturellen Haushaltsproblems. Es
bedarf einer längerfristigen Finanzplanung und strategischer Konzepte sowohl für
Einnahmen als auch für Ausgaben.
In Kapitel II „Allgemeines“ werden u.a. der Stand der Umsetzung des NSM und
Einführung NSM –Standardsoftware untersucht. Die Einführung wird als positiv
bewertet, der Freistaat Sachsen lässt sich aber durch eine uneinheitliche
Softwarelandschaft Synergieeffekte und Einsparpotenziale entgehen.
In Kapitel III „Staatsverwaltung“ werden verschiedene Einzelpläne dargestellt. Der
SRH stellte dabei fest, dass das Sächsische Innenministerium die Förderung von
Maßnahmen der Regionalentwicklung sehr aufwendig gestaltete, ohne konkretes
Förderkonzept und ohne wirksame Erfolgskontrolle. Das SMI sollte die FR-Regio unter
Einbeziehung von Wirtschaftlichkeitskriterien fortentwickeln. Weitere Prüfungen
befassen sich beispielsweise mit der Förderung von Bussen zur Verbesserung der
Bedingungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, Berufliche
Bildung von Gefangenen, Wolfsmanagement in Sachsen und der Gewährung von
Bürgschaften durch den Freistaat Sachsen.




