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Landeshaushalts spricht der Rechnungshof auch Empfehlungen für den weiteren

Sanierungskurs des Landes aus (Kapitel IV). Im Rechnungsjahr 2015 wurde an die

positive Einnahmeentwicklung angeknüpft. So ist das Finanzergebnis mit

steuerabhängigen Einnahmen von 3,146 Mrd. € um 181,4Mio.€ angestiegen. Damit

war es das Jahr mit dem bisherigen Höchststand an steuerabhängigen Einnahmen im

Landeshaushalt. Hinzu kam das Wirksamwerden von Sparmaßnahmen.

In Kapitel V sind die besonderen Prüfungsergebnisse zusammengefasst. Hier

untersuchte der Rechnungshof im Rahmen seiner Prüfung die Betätigung des Landes

bei einem öffentlichen Spielbankunternehmen und einem privatrechtlichen

Unternehmen Desweiteren wurde die Organisation der Schulsozialarbeit sowie die

IuK-Organisation in der Landesverwaltung geprüft. Der Bericht schließt mit einer

Übersicht über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen des

Saarlandes.

Zu beziehen beim Rechnungshof des Saarlandes, Bismarckstr. 39-41, 66121

Saarbrücken,

www.rechnungshof.saarland.de

g. Sachsen

Der

Jahresbericht 2017

des Landesrechnungshofes Sachsen wurden veröffentlicht.

Die Herausgabe des Jahresberichts des Sächsischen Rechnungshofs erfolgt in zwei

Bänden. Band I umfasst Haushaltsplan, Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung

sowie Staatsverwaltung. In Band II sind die Ergebnisse der überörtlichen

Kommunalprüfung zusammengefasst.

Band I

: In Kapitel I werden Haushaltsplan und Haushaltsrechnung für 2015

wiedergegeben. In Kapitel 2 „Haushaltswirtschaft“ bemängelt der LRH die

zunehmende Abhängigkeit des sächsischen Haushaltes von der

gesamtwirtschaftlichen Entwicklung muss bei der Prognose künftiger Einnahmen

beachtet werden. Die bereinigten Ausgaben folgen seit 2015 nicht mehr den

bereinigten Einnahmen. Das ist Ausdruck eines strukturellen Haushaltsproblems. Es

bedarf einer längerfristigen Finanzplanung und strategischer Konzepte sowohl für

Einnahmen als auch für Ausgaben.

In Kapitel II „Allgemeines“ werden u.a. der Stand der Umsetzung des NSM und

Einführung NSM –Standardsoftware untersucht. Die Einführung wird als positiv

bewertet, der Freistaat Sachsen lässt sich aber durch eine uneinheitliche

Softwarelandschaft Synergieeffekte und Einsparpotenziale entgehen.

In Kapitel III „Staatsverwaltung“ werden verschiedene Einzelpläne dargestellt. Der

SRH stellte dabei fest, dass das Sächsische Innenministerium die Förderung von

Maßnahmen der Regionalentwicklung sehr aufwendig gestaltete, ohne konkretes

Förderkonzept und ohne wirksame Erfolgskontrolle. Das SMI sollte die FR-Regio unter

Einbeziehung von Wirtschaftlichkeitskriterien fortentwickeln. Weitere Prüfungen

befassen sich beispielsweise mit der Förderung von Bussen zur Verbesserung der

Bedingungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr, Berufliche

Bildung von Gefangenen, Wolfsmanagement in Sachsen und der Gewährung von

Bürgschaften durch den Freistaat Sachsen.