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Gisela Färber/Dirk Zeitz

definiert nämlich: „Erfüllungsaufwand entsteht der Verwaltung insbesondere durch die

Bearbeitung von Anträgen oder durch Überwachungsaufgaben sowie durch die Bereitstel-

lung von Informationen und Materialien (z.B. Antragsformulare) für Bürgerinnen und

Bürger, die Wirtschaft oder für andere Teile der Verwaltung.“

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Damit kommen Tätigkei-

ten wie Kinderbetreuung, Untersuchungen durch Gesundheitsämter, im Katastrophen-

schutz oder auch bei Polizei und Feuerwehr, soweit sie bundesrechtlich veranlasst sind, in

der Konzeption der Messung von Erfüllungsaufwand öffentlicher Verwaltungen nicht vor.

Hier ergibt sich konzeptioneller Entwicklungsbedarf auch im Hinblick auf die Frage, wel-

cher Ebene die verschiedenen Komponenten des gesamten Erfüllungsaufwands denn zu-

zurechnen seien.

Um zumindest einige Basisinformationen über die Höhe des Erfüllungsaufwands von

Ländern und Kommunen zu erhalten, ist Kooperationsbereitschaft bei den für den Voll-

zug zuständigen Ländern erforderlich. Diese geben aber bislang wenig davon zu erken-

nen. Dabei hätte eine stärkere Einbindung durchaus Vorteile für die Länder, weil sie ein

höheres Maß an Transparenz über die durch Bundesrecht verursachten Kostenfolgen er-

reichen könnten. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass auch die Kostenfolgen ihrer

Umsetzung von Bundesrecht transparent werden.

4 Ansätze zu einer „vollständig(er)en“ GFA

Die im vorangegangenen Abschnitt festgestellten Lücken im Konzept der Gesetzesfol-

genabschätzung der Bundesregierung könnten insb. mit dem Ziel einer besseren Legiti-

mation der Rechtsetzungsakte unschwer geschlossen werden. In Entsprechung der kriti-

schen Punkte lassen sich die Verbesserungsmöglichkeiten in Maßnahmen zur Erhöhung

der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, zur Quantifizierung des unmittelbaren Nutzens

sowie ein Benchmarking des Vollzugs von Ländern und Gemeinden einteilen.

4.1 Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der

Gesetzesfolgenabschätzung

Transparenzprobleme hatten sich bei der Gesetzesfolgenabschätzung der Bundesregie-

rung in mehrfacher Hinsicht ergeben und können unschwer behoben werden:

‒ Die Standardkosten des Erfüllungsaufwands sollten so dargestellt werden, dass die

wichtigsten spezifizierten Kostentreiber erkennbar sind; dabei sollten Fallzahl, Stan-

dardkosten je Fall und Periodizität für Teilprozesse und unterschiedliche Betroffe-

nengruppen tabellarisch ausgewiesen werden. Die Dokumentation muss nicht in den

Bundestags- und Bundesratsdrucksachen abgedruckt werden, was bei komplexerem

Erfüllungsaufwand auch die Lesbarkeit beeinträchtigen dürfte, sondern könnte in der

SKM-Datenbank des Statistischen Bundesamts unter einer leicht abrufbaren www-

Adresse hinterlegt werden. Eine tabellarische Aufbereitung würde die Nachvollzieh-

barkeit der Schätzungen erhöhen.

‒ Die Alternativenprüfung sollte ebenfalls quantitativ auf- und ausgebaut werden. Ge-

rade bei teureren Regelungsvorhaben gibt es immer Alternativen. Der Erfüllungsauf-

wand wird indes nur für die gewählte Alternative ausgewiesen. Eine erhöhte Legiti-