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III. Aus Bundestag und Bundesrat

1. Unterrichtung durch die Bundesregierung

Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei

der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der

Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2016

Der Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2016“ gibt einen

Überblick über Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Neben

verschiedenen Statistiken z. B. zur Erwerbstätigkeit, zu Arbeitsbedingungen und zur

Gesundheit werden auch Aktivitäten der Arbeitsschutzakteure dargestellt. Im Jahr

2016 wurden weniger Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit gestellt. Es gab

aber mehr Anerkennungen, mehr neue Rentenfälle und mehr Todesfälle

Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit. Auffällig ist hier insbesondere

der starke Anstieg bei der im Vorjahr neu eingeführten Berufskrankheit Hautkrebs

durch UV-Strahlung. Das durchschnittliche Rentenalter ist bei beiden Geschlechtern

konstant – sowohl bei den Altersrenten (Frauen 64,2 Jahre; Männer 63,9 Jahre) als

auch bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Frauen 51,2 Jahre;

Männer 52,1 Jahre). Die häufigste Diagnosegruppe ist weiterhin Psychische und

Verhaltensstörungen mit 42,8 % aller Verrentungsfälle. In einem Schwerpunktthema

befasst sich der Bericht mit der Sicherheit und Gesundheit von Leiharbeitnehmern.

Bundesdrucksache 19/270

Rentenversicherungsbericht 2017

Der Bericht liefert einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben der

Rentenversicherung und beschreibt mittels Modellrechnungen die zukünftige

Entwicklung der Rentenfinanzen über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren.

In Teil A wird über die Entwicklung der Zahl der Versicherten, der Renten und deren

Höhe sowie über die Entwicklung der Einnahmen, der Ausgaben und des Vermögens

in den letzten Jahren berichtet. Die mittel- und langfristige finanzielle Entwicklung der

Rentenversicherung wird in Teil B behandelt. Der Beitragssatz sinkt im Jahr 2018 um

0,1 Prozentpunkte auf 18,6 %. Infolge der Verstetigungsregel bleibt er in der mittleren

Variante bis 2022 unverändert bei 18,6 %. Anschließend steigt der Beitragssatz

schrittweise wieder an, über 20,1 % im Jahr 2025 bis auf 21,6 % im Jahr 2030. Im

Jahr 2031 beträgt der Beitragssatz 21,9 %. Nach den Modellrechnungen steigen die

Renten bis zum Jahr 2031 um insgesamt rund 36 % an. Dies entspricht einer

durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,2 % pro Jahr. In Teil C wird über die

Angleichung der Renten in den neuen Ländern an die Renten in den alten Ländern

und in Teil D über die Anhebung der Altersgrenzen berichtet. Der Anhang enthält

Tabellen zu wichtigen Kenngrößen der gesetzlichen Rentenversicherung.

BT-Drucksache 19/140