III. Aus Bundestag und Bundesrat
1. Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei
der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der
Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2016
Der Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2016“ gibt einen
Überblick über Entwicklungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Neben
verschiedenen Statistiken z. B. zur Erwerbstätigkeit, zu Arbeitsbedingungen und zur
Gesundheit werden auch Aktivitäten der Arbeitsschutzakteure dargestellt. Im Jahr
2016 wurden weniger Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit gestellt. Es gab
aber mehr Anerkennungen, mehr neue Rentenfälle und mehr Todesfälle
Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit. Auffällig ist hier insbesondere
der starke Anstieg bei der im Vorjahr neu eingeführten Berufskrankheit Hautkrebs
durch UV-Strahlung. Das durchschnittliche Rentenalter ist bei beiden Geschlechtern
konstant – sowohl bei den Altersrenten (Frauen 64,2 Jahre; Männer 63,9 Jahre) als
auch bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Frauen 51,2 Jahre;
Männer 52,1 Jahre). Die häufigste Diagnosegruppe ist weiterhin Psychische und
Verhaltensstörungen mit 42,8 % aller Verrentungsfälle. In einem Schwerpunktthema
befasst sich der Bericht mit der Sicherheit und Gesundheit von Leiharbeitnehmern.
Bundesdrucksache 19/270
Rentenversicherungsbericht 2017
Der Bericht liefert einen Überblick über die Einnahmen und Ausgaben der
Rentenversicherung und beschreibt mittels Modellrechnungen die zukünftige
Entwicklung der Rentenfinanzen über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren.
In Teil A wird über die Entwicklung der Zahl der Versicherten, der Renten und deren
Höhe sowie über die Entwicklung der Einnahmen, der Ausgaben und des Vermögens
in den letzten Jahren berichtet. Die mittel- und langfristige finanzielle Entwicklung der
Rentenversicherung wird in Teil B behandelt. Der Beitragssatz sinkt im Jahr 2018 um
0,1 Prozentpunkte auf 18,6 %. Infolge der Verstetigungsregel bleibt er in der mittleren
Variante bis 2022 unverändert bei 18,6 %. Anschließend steigt der Beitragssatz
schrittweise wieder an, über 20,1 % im Jahr 2025 bis auf 21,6 % im Jahr 2030. Im
Jahr 2031 beträgt der Beitragssatz 21,9 %. Nach den Modellrechnungen steigen die
Renten bis zum Jahr 2031 um insgesamt rund 36 % an. Dies entspricht einer
durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,2 % pro Jahr. In Teil C wird über die
Angleichung der Renten in den neuen Ländern an die Renten in den alten Ländern
und in Teil D über die Anhebung der Altersgrenzen berichtet. Der Anhang enthält
Tabellen zu wichtigen Kenngrößen der gesetzlichen Rentenversicherung.
BT-Drucksache 19/140




