Jahresgutachten 2017/2018 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
Der Sachverständigenrat sieht die deutsche Wirtschaft in einem kräftigen Aufschwung
und er rechnet mit Zuwachsraten des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,0 % im Jahr
2017 und 2,2 % im Jahr 2018. Die gute konjunkturelle Lage bietet nach Ansicht des
Sachverständigenrates die Chance für eine Neujustierung der Wirtschaftspolitik. Dabei
sollten die Herausforderungen der Zukunft im Mittelpunkt stehen, die sich aus
Globalisierung, demografischem Wandel und Digitalisierung ergeben, und nicht wie
zuletzt der Verteilungsdiskurs. Weitere Themen im 1. Kapitel „Für eine
zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik“ befassen sich mit der geldpolitischen Wende und
den steigenden Risiken im Finanzsystem, der Stabilität für den Euro-Raum, mit der
Erneuerung der Europäischen Union und der Globalisierung. Im 2. Kapitel werden die
internationale Konjunktur und die Weltwirtschaft analysiert. Für die deutsche
Wirtschaft sieht der Sachverständigenrat eine zunehmende Überauslastung (Kapitel
3). Mit der geldpolitischen Wende und dem Euro-Raum beschäftigt sich Kapitel 4.
Weitere Themengebiete die der Rat untersucht hat sind die Finanzmärkte und die
Finanzpolitik, Handel, Arbeitsmarkt und die Einkommensverteilung in Deutschland.
BT-Drucksache 19/80
2. Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2017 zur Haushalts- und
Wirtschaftsführung des Bundes
Band I
(Hauptband) enthält den Allgemeinen Teil der Bemerkungen. Dieser umfasst
die Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung, zur finanzwirtschaftlichen
Entwicklung des Bundes sowie die übergreifenden und querschnittlichen
Prüfungsergebnisse. Daneben enthält der Hauptband auch die einzelplanbezogenen
Prüfungsfeststellungen.
Bei der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2016
stellt der Rechnungshof fest, dass die Gesamtausgaben des Bundes im Haushaltsjahr
2016 mit 317,4 Mrd. Euro um 0,5 Mrd. Euro über dem Soll lagen. Die Einnahmen
waren ebenfalls 0,5 Mrd. Euro höher als veranschlagt. Somit kam der Bundeshaushalt
ohne Nettokreditaufnahme aus und die verfassungsrechtliche Schuldenregel wurde
eingehalten. In Abschnitt 2 Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des
Bundes sieht der Bundesrechnungshof weiterhin günstige Rahmenbedingungen. Der
Haushaltsentwurf 2018 sieht ausgeglichene Ein- und Ausgaben vor und kommt ohne
Nettokreditaufnahme aus. Auch im Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2021 soll
der Bund ohne neue Schulden auskommen.
Bei den einzelplanbezogenen Prüfungsergebnissen stellt der Rechnungshof u.a. fest,
dass großzügige Regelungen zu Lehrverpflichtungen die Personalkapazität für den
Lehrbetrieb einschränken. Außerdem bemängelt er, dass ein IT-Projekt der
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder fast viermal teurer als geplant wurde.




