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Jahresgutachten 2017/2018 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der

gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Der Sachverständigenrat sieht die deutsche Wirtschaft in einem kräftigen Aufschwung

und er rechnet mit Zuwachsraten des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 2,0 % im Jahr

2017 und 2,2 % im Jahr 2018. Die gute konjunkturelle Lage bietet nach Ansicht des

Sachverständigenrates die Chance für eine Neujustierung der Wirtschaftspolitik. Dabei

sollten die Herausforderungen der Zukunft im Mittelpunkt stehen, die sich aus

Globalisierung, demografischem Wandel und Digitalisierung ergeben, und nicht wie

zuletzt der Verteilungsdiskurs. Weitere Themen im 1. Kapitel „Für eine

zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik“ befassen sich mit der geldpolitischen Wende und

den steigenden Risiken im Finanzsystem, der Stabilität für den Euro-Raum, mit der

Erneuerung der Europäischen Union und der Globalisierung. Im 2. Kapitel werden die

internationale Konjunktur und die Weltwirtschaft analysiert. Für die deutsche

Wirtschaft sieht der Sachverständigenrat eine zunehmende Überauslastung (Kapitel

3). Mit der geldpolitischen Wende und dem Euro-Raum beschäftigt sich Kapitel 4.

Weitere Themengebiete die der Rat untersucht hat sind die Finanzmärkte und die

Finanzpolitik, Handel, Arbeitsmarkt und die Einkommensverteilung in Deutschland.

BT-Drucksache 19/80

2. Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof

Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2017 zur Haushalts- und

Wirtschaftsführung des Bundes

Band I

(Hauptband) enthält den Allgemeinen Teil der Bemerkungen. Dieser umfasst

die Feststellungen zur Haushalts- und Vermögensrechnung, zur finanzwirtschaftlichen

Entwicklung des Bundes sowie die übergreifenden und querschnittlichen

Prüfungsergebnisse. Daneben enthält der Hauptband auch die einzelplanbezogenen

Prüfungsfeststellungen.

Bei der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2016

stellt der Rechnungshof fest, dass die Gesamtausgaben des Bundes im Haushaltsjahr

2016 mit 317,4 Mrd. Euro um 0,5 Mrd. Euro über dem Soll lagen. Die Einnahmen

waren ebenfalls 0,5 Mrd. Euro höher als veranschlagt. Somit kam der Bundeshaushalt

ohne Nettokreditaufnahme aus und die verfassungsrechtliche Schuldenregel wurde

eingehalten. In Abschnitt 2 Feststellungen zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des

Bundes sieht der Bundesrechnungshof weiterhin günstige Rahmenbedingungen. Der

Haushaltsentwurf 2018 sieht ausgeglichene Ein- und Ausgaben vor und kommt ohne

Nettokreditaufnahme aus. Auch im Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2021 soll

der Bund ohne neue Schulden auskommen.

Bei den einzelplanbezogenen Prüfungsergebnissen stellt der Rechnungshof u.a. fest,

dass großzügige Regelungen zu Lehrverpflichtungen die Personalkapazität für den

Lehrbetrieb einschränken. Außerdem bemängelt er, dass ein IT-Projekt der

Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder fast viermal teurer als geplant wurde.