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ist in dieser Zeit eng verbunden mit den Amtsträgern des öffentlichen Dienstes, nach

dem 2. Weltkrieg verbindet sie sich mit dem Budget. Nach dem Ende des 1.

Weltkrieges ist die Frage der Verwaltungsreform in einer Vielzahl industrialisierter

Länder vorherrschend.

Der Erste Weltkrieg und die Verwaltungsreform

Der 1. Weltkrieg hat zu einem Nachdenken über die Verwaltungs- und

Regierungsmethoden geführt. Es gab eine industrielle Rationalisierung, die

wissenschaftliche Organisation der Arbeit in privaten Unternehmen konnte nicht ohne

Einfluss auf die Reform der Regierung bleiben. Das ist der Geist der in der

Revue de

Paris

1917 veröffentlichten anonymen Briefe von Leon Blum (1872-1950). Das ist

auch der Gedanke einer einheitlichen Organisationswissenschaft, den Henri Fayol

1918 in

L’éveil de l’esprit public

(Erwachen des öffentlichen Geistes) fordert. Zu dieser

Rationalisierung gesellt sich fortan die Notwendigkeit der Ausbildung der

Verwaltungsbediensteten. Der Übergang von der Ämterpatronage zu einer

Leistungsorientierung hat sich in der 2. Hälfte des 19. Jh. abgezeichnet, aber eine

systematische vorherige oder berufsbegleitende Ausbildung setzt sich erst nach dem

Ende des 2. Weltkriegs durch. Eine solche Ausbildung im Zentrum des

Beamtenstatuts ist Teil der Forderungen der öffentlichen Bediensteten in den Jahren

1919 und 1920. Diese Reform hat auch Bezug zu einem wachsenden

Interventionismus des Staates, häufig in Fortsetzung der Kriegswirtschaft und vor

allem auf kommunaler Ebene in Form neuer öffentlicher Dienstleistungen.

Die Umgestaltung der Verwaltung am Ende des 1. Weltkriegs ist eng verbunden mit

sozialen Entwicklungen und der Frage der Regierbarkeit moderner Gesellschaften. Mit

der Verwaltungsreform eng zusammen hängt auch die Verstädterung. Zunächst

tragen die Stadtgemeinden durch Verbreitung neuen Wissens und neuer Fertigkeiten

zur Durchsetzung einer tiefgreifenden Verwaltungsreform bei. Es entsteht eine

Bewegung zu einer Kommunalreform und eine neue Kommunalwissenschaft, und es

gibt Verbindungen zu vielen Vereinigungen, die sich mit der

Verwaltungsrationalisierung befassen. Es ist erstaunlich, dass sich der Staat

gegenüber diesen Tendenzen relativ zurückhaltend verhält. Bestenfalls werden einige

Initiativen vom Zentralstaat aufgegriffen, aber der Staat treibt diese Reformen nicht

voran, die vor allem auf Umgestaltung der Verwaltungsvertretungen und der

Entstehung neuen Wissens über die Verwaltungstätigkeit beruhen.

Das britische Beispiel ist typisch für diese Erneuerung der Verwaltung nach dem Ende

des 1. Weltkriegs. Großbritannien hatte sich seit 1853 für einen Übergang vom

Patronagesystem zu einer offenen und wettbewerbsorientierten Rekrutierung der

Civil

Servants

eingesetzt. 1853 schlägt ein von Sir Stafford Northcote und Sir Charles

Trevelyan verfasster Bericht erstmals einen offenen leistungsbezogenen Wettbewerb

vor. Das ist der Weg zu einem Auswahlwettwerb. Diese Wettbewerbe müssen auf der

Grundlage der höchsten Berufsabschlüsse stattfinden.

Zwei Jahre später ist Gladstone der erste, der Prüfungen für die Rekrutierung der

Civil

Servants

einführt. Seit den 1870er Jahren wird dieses Prinzip Standard. Parallel bildet

das

Committee of Reconstruction

1917 einen Unterausschuss, der sich mit der

Machinery of Government

befasst. Der entsprechende Bericht von Lord Haldane

erscheint 1918. Es handelt sich um eine Untersuchung der Ministerien und eine