ist in dieser Zeit eng verbunden mit den Amtsträgern des öffentlichen Dienstes, nach
dem 2. Weltkrieg verbindet sie sich mit dem Budget. Nach dem Ende des 1.
Weltkrieges ist die Frage der Verwaltungsreform in einer Vielzahl industrialisierter
Länder vorherrschend.
Der Erste Weltkrieg und die Verwaltungsreform
Der 1. Weltkrieg hat zu einem Nachdenken über die Verwaltungs- und
Regierungsmethoden geführt. Es gab eine industrielle Rationalisierung, die
wissenschaftliche Organisation der Arbeit in privaten Unternehmen konnte nicht ohne
Einfluss auf die Reform der Regierung bleiben. Das ist der Geist der in der
Revue de
Paris
1917 veröffentlichten anonymen Briefe von Leon Blum (1872-1950). Das ist
auch der Gedanke einer einheitlichen Organisationswissenschaft, den Henri Fayol
1918 in
L’éveil de l’esprit public
(Erwachen des öffentlichen Geistes) fordert. Zu dieser
Rationalisierung gesellt sich fortan die Notwendigkeit der Ausbildung der
Verwaltungsbediensteten. Der Übergang von der Ämterpatronage zu einer
Leistungsorientierung hat sich in der 2. Hälfte des 19. Jh. abgezeichnet, aber eine
systematische vorherige oder berufsbegleitende Ausbildung setzt sich erst nach dem
Ende des 2. Weltkriegs durch. Eine solche Ausbildung im Zentrum des
Beamtenstatuts ist Teil der Forderungen der öffentlichen Bediensteten in den Jahren
1919 und 1920. Diese Reform hat auch Bezug zu einem wachsenden
Interventionismus des Staates, häufig in Fortsetzung der Kriegswirtschaft und vor
allem auf kommunaler Ebene in Form neuer öffentlicher Dienstleistungen.
Die Umgestaltung der Verwaltung am Ende des 1. Weltkriegs ist eng verbunden mit
sozialen Entwicklungen und der Frage der Regierbarkeit moderner Gesellschaften. Mit
der Verwaltungsreform eng zusammen hängt auch die Verstädterung. Zunächst
tragen die Stadtgemeinden durch Verbreitung neuen Wissens und neuer Fertigkeiten
zur Durchsetzung einer tiefgreifenden Verwaltungsreform bei. Es entsteht eine
Bewegung zu einer Kommunalreform und eine neue Kommunalwissenschaft, und es
gibt Verbindungen zu vielen Vereinigungen, die sich mit der
Verwaltungsrationalisierung befassen. Es ist erstaunlich, dass sich der Staat
gegenüber diesen Tendenzen relativ zurückhaltend verhält. Bestenfalls werden einige
Initiativen vom Zentralstaat aufgegriffen, aber der Staat treibt diese Reformen nicht
voran, die vor allem auf Umgestaltung der Verwaltungsvertretungen und der
Entstehung neuen Wissens über die Verwaltungstätigkeit beruhen.
Das britische Beispiel ist typisch für diese Erneuerung der Verwaltung nach dem Ende
des 1. Weltkriegs. Großbritannien hatte sich seit 1853 für einen Übergang vom
Patronagesystem zu einer offenen und wettbewerbsorientierten Rekrutierung der
Civil
Servants
eingesetzt. 1853 schlägt ein von Sir Stafford Northcote und Sir Charles
Trevelyan verfasster Bericht erstmals einen offenen leistungsbezogenen Wettbewerb
vor. Das ist der Weg zu einem Auswahlwettwerb. Diese Wettbewerbe müssen auf der
Grundlage der höchsten Berufsabschlüsse stattfinden.
Zwei Jahre später ist Gladstone der erste, der Prüfungen für die Rekrutierung der
Civil
Servants
einführt. Seit den 1870er Jahren wird dieses Prinzip Standard. Parallel bildet
das
Committee of Reconstruction
1917 einen Unterausschuss, der sich mit der
Machinery of Government
befasst. Der entsprechende Bericht von Lord Haldane
erscheint 1918. Es handelt sich um eine Untersuchung der Ministerien und eine




