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Legitimation durch Gesetzesfolgenabschätzung?

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zugs-Benchmarking Institutionen in Frage, die ein großes Vertrauen bei Ländern und

Kommunen genießen.

Können für beide Komplexe Lösungen gefunden werden, könnten die Effekte aus der

Trennung von Gesetzgebung auf Bundes- und Vollzug auf Landesebene und der daraus

resultierenden Zweiteilung des Regelkreises nicht nur abgemildert werden, sondern die

Vorteile eines föderalen Mehrebenensystems, dass mehrere Akteure auf einer föderalen

Ebene das gleiche Recht anwenden und vollziehen, für eine bessere Rechtsetzung genutzt

werden. Die Integration eines Vollzugs-Benchmarking als ein standardisiertes und syste-

matisches Evaluierungsinstrument könnte als Komplement zur ex ante-Schätzung den

Qualitätsregelkreis von Rechtsetzung und Vollzug schließen.

5. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Durch Gesetzesfolgenabschätzung wird die Legitimation von Rechtsetzung erhöht. Ge-

setzesfolgenabschätzungen dienen unter anderem und unzweifelhaft der Legitimation

staatlichen Verwaltungshandelns, indem sie dafür sorgen, dass Maßnahmen und Program-

me der Regierung, die sich in Gesetzen und anderen Rechtsetzungsakten niederschlagen,

auch nach außen besser begründet werden müssen. Über eine sorgfältige Folgenabschät-

zung werden sie auch zielführender. Je nach Konzeption wird dadurch ein höherer Grad

an Nutzenstiftung bzw. eine geringere Belastung mit Erfüllungsaufwand erreicht.

Die Umsetzung der Gesetzesfolgenabschätzung der deutschen Bundesregierung weist

aus der hier eingenommenen Perspektive einige Lücken auf, von denen drei besonders

hervorstechen: Die geringe Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Schätzungen sowie

die Uneinheitlichkeit der methodischen Zugänge (haushaltswirtschaftliche Folgen und Er-

füllungsaufwand) innerhalb der Gesetzesfolgenabschätzung, die vollständige Ausblen-

dung von unmittelbaren Nutzen und die fehlende Betrachtung der Vollzugsunterschiede,

die aus den dezentralen Vollzugskompetenzen von Ländern und ihren Gemeinden resul-

tieren.

Es konnte gezeigt werden, dass sich die legitimationsvermindernden Probleme un-

schwer, praktikabel und mit geringem Mehraufwand lösen lassen. Eine einheitliche Basis

auf SKM-Methodik auch für die haushaltswirtschaftlichen Folgen sowie die Differenzie-

rung der Fallzahlen nach Bürgerinnen und Bürgern sowie die Hinterlegung der detaillierten

Daten in einer den Rechtsetzungsvorlagen hinterlegten Datenbank würden die Transparenz

erhöhen. Unmittelbare „Deckungs-Nutzen“ sowie die Gegenrechnung von Einkommens-

steigerungen, die unmittelbar aus Befolgungskosten resultieren, dürften ein deutlich besse-

res und vollständigeres Bild der Gesetzesfolgen abgeben, ohne dass diese zu sehr ins Speku-

lative abgleiten. Ein Vollzugs-Benchmarking für all die Fälle, in denen nicht der Bund, son-

dern die Länder und ihre Gemeinden Bundesrecht vollziehen, würde schließlich den Quali-

tätsregelkreis der Gesetzesfolgenabschätzung vervollständigen und eine systematische „Zu-

lieferung“ zu den in Zukunft routinemäßig durchgeführten Evaluierungen implizieren.

Für die Umsetzung dieser Vorschläge stellt sich allerdings die Frage, ob auch aus

Sicht der Politik das Mehr an Transparenz über die Folgen der zu verabschiedenden Ge-

setze so willkommen ist. Immerhin würden noch deutlich mehr Folgen, als dies das der-

zeitige Konzept der Bundesregierung vorsieht, abgebildet, geschätzt und später evaluiert.

Für die Fachressorts wäre es wahrscheinlich nicht sehr erfreulich, wenn die Differenzen